LocationGrubberg 4 4170 Haslach

Call Us+43 660 6343740

Gebrauchtwagen und Ersatzteile vom Fachhändler

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die Geschäftsbedingungen gelten zwischen Christian Wiesinger, Einzelunternehmer, Grubberg 4, 4170 Haslach an der Mühl und natürlichen und juristischen Personen jeweils in der bei Vertragsabschluss aktuellen Fassung.
Sollten einzelne Teile dieser AGBs durch andere schriftliche Vereinbarungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Angebot

Meine Angebote sind unverbindlich. Zusagen, Zusicherungen und Garantien meinerseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich.

Vertragsabschluss

Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, sobald ein Kaufvertrag vorliegt bzw. bei Ersatzteilen mit der Übergabe eine Rechnung ausgestellt wird.
Der Verkäufer ist berechtigt bei Einkäufen auf Auftrag einen angemessenen Betrag zur Deckung des Aufwandes zu verlangen. Dies bedarf einer schriftlichen, von beiden Teilen unterzeichneten und verbindlichen Auftragsbestätigung.

Preise

Bei den Preisangaben handelt es sich um Fixpreise. Sämtliche Preise für Fahrzeuge und Ersatzteile sind in den Geschäftsräumlichkeiten ausgezeichnet. Für vom Kunden angeordnete Leistungen, die in der ursprünglichen Preisauszeichnung keine Deckung finden, besteht Anspruch auf angemessenes Entgelt. Preisangaben verstehen sich brutto, d. h. inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, wobei bei Gebrauchtwagen bzw. -teilen die Differenzbesteuerung Anwendung findet. Bei Überstellung oder Versand werden die hierbei anfallenden Kosten hinzugerechnet.

Übernahme

Die Übernahme der Ware erfolgt bei Vertragsabschluss. Findet die Vertragserfüllung zu einem späteren Zeitpunkt statt, so steht es dem Kunden bei Vertragsverzug frei, vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer verpflichtet sich in diesem Fall zu einer vollständigen Rückzahlung einer bereits durchgeführten Anzahlung.
Bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und nicht von mir verschuldeter Verzögerung verschiebt sich die Vertragserfüllung um jenen Zeitraum, um welchen das entsprechende Ereignis andauert.

Zahlung

Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist das Entgelt bei Vertragsabschluss fällig. Bei später vereinbarter Übernahme ist zu Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des ausgewiesenen Verkaufspreises (brutto) fällig. Sämtliche Zahlungen haben in bar oder Vorauskassa per Banküberweisung zu erfolgen. Bei Banküberweisung gilt der Vertrag erst mit Zahlungseingang als abgeschlossen. Bei Auftragsstorno behalten wir uns vor, 10 % der Anzahlung als Verwaltungsaufwand in Rechnung zu stellen.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns übergebene Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die bereits übergebene Ware zurückzufordern. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen. Anfallende Kosten, im Besonderen zur Rechtsverfolgung, trägt der Kunde. Mit der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur in einer beiderseitigen schriftlichen Erklärung ein Rücktritt vom Vertrag vor.

Rücktritt

Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde verschuldet hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird oder auch berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen.

Reklamation

Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag nach Übernahme schriftlich geltend zu machen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch zu.

Gewährleistung

Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Gegenstände beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr, gleichfalls für gebrauchte KFZ, wenn seit dem Tag der ersten Zulassung mehr als ein Jahr vergangen ist. Die Gewährleistung beginnt mit Vertragsabschluss bzw. Rechnungsdatum. Sonderregelungen in Bezug auf die Gewährleistung (Firmenkunden, Bastlerware, …) sind schriftlich festzuhalten (Rechnung).
Zur Mängelbehebung ist mir eine angemessene Frist einzuräumen. Sind die Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt oder vom Kunden selbst verschuldet, ist der Kunde verpflichtet, mir entstandene Aufwendungen für die Feststellung der Mängelfreiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen.
Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. Mängel am Fahrzeug oder an Teilen, die der Kunde bei ordnungsgemäßem Gebrauch feststellt, sind mir unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Eine Nutzung des mangelhaften Fahrzeuges oder der Teile, durch welche ein weitergehender Schaden droht, ist vom Kunden unverzüglich einzustellen.
Verbrauchsmaterialen, Abnutzung durch Betrieb, Gebrauchsspuren und sonstige Komponenten, die entsprechende Abnutzung erfahren, sind vollständig von der Gewährleistung ausgenommen.
Für Gewährleistungsarbeiten hat der Kunde das Fahrzeug in meinem Betrieb einzustellen. Ist eine Überstellung aufgrund des aufgetretenen Mangels nicht möglich, so erfolgt die Rückführung in mein Unternehmen auf meine Kosten und Gefahr. Die erneute Zustellung geht zu Lasten des Kunden. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn beigestellte Teile des Kunden nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sind oder nicht den Herstellervorgaben entsprechen.

Haftung

Die Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Herstellervorschriften, fehlerhafter Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden, natürliche Abnutzung oder bei Unterlassung notwendiger Wartungsarbeiten.
Bei Verletzung vertraglicher Pflichten hafte ich bei Vermögensschäden nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist beschränkt auf die Höhe durch mir abgeschlossener Haftpflichtversicherungen.
Wenn der Kunde Versicherungsleistungen durch eine eigene oder zu seinen Gunsten abgeschlossen Schadenversicherung (z. B. Haftplicht, Kasko, …) in Anspruch nehmen kann, verpflichtet sich der Kunde zur Inanspruchnahme der Versicherungsleistung. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Nachteile, die dem Kunden durch die Inanspruchnahme dieser Versicherung entstehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist das für meinen Firmensitz örtlich zuständige Gericht.